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Diak. T. Schönfelder, LL.M. (Sozialpädagogik & Management B.A.)
Kanzlei f. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Testamentsvollstreckung
Im Dienst der Justiz in Sachsen - seit über 25 Jahren

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Was ist ein Behindertentestament?

Was ein Testament ist, das weiß sicher jeder.

Ich regele die letzten Dinge, verfüge, was nach meinem Tod passiert - vor allem mit meinem Vermögen.

Natürlich möchte ich, dass meine Nachkommen die Früchte meines Lebens ernten -

zuerst natürlich meine Werte und Normen, denen ich im Leben folgte.

Dann aber auch die materiellen Früchte meines Lebens.

Ich möchte, dass etwas weitergegeben wird an die, die nach mir kommen.

Und das ich in diesen Früchten weiterlebe. Dass ich auch materiell nicht vollkommen verschwinde.

Das ist mein Vermächtnis, mein letzter Wille.

Wenn aber ein Erbe, ein Kind zum Beispiel, behindert ist und damit auf staatliche Unterstützung angewiesen?

Dann würde der Staat, der diese Unterstützung (unglücklicherweise) als Sozialhilfe,

also quasi als "Almosen" leistet, das Erbe einziehen. Als Gegenleistung für die staatlichen "Almosen".

Das erscheint nicht nur dem Laien ungerecht; und die Gerichte haben hier zum Glück eine Möglichkeit geschaffen.

Denn für eine Behinderung können weder die Eltern als Erblasser etwas, noch die Behinderten selbst.

Wie kann man dem nun entgegentreten?

Die Lösung ist ein sogenanntes "Behindertentestament".

Mit dieser Lösung kann der behinderte Nachkomme über das Erbe mit Hilfe eines Testamentsvollstreckers verfügen.

Ich bin bereits in mehreren Fällen als Testamentsvollstrecker tätig und habe einige Fälle

der Errichtung eines solchen Testamentes begleitet.

Wie man ein Behindertentestament errichtet, welche Folgen daraus erwachsen und wie die Abwicklung

ganz praktisch erfolgt, dazu berate ich Sie gern.

Sie bekommen eine umfangreiche Einführung in die Thematik gegen eine vergleichsweise moderate Gebühr.

Wir können gemeinsam das Testament gestalten und in einer ansprechenden Form verschriftlichen.

Wir reichen dann Ihr Testament zum Nachlassgericht. Dort ist es sicher und wird nach dem Erbfall eröffnet.

Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Testament notariell beglaubigt werden. Das ist aber nicht notwendig. Es gilt.

Wenn Sie also ein umfangreiches Erbe zu testieren haben und dafür Unterstützung benötigen,

wenden Sie sich gern an unser Büro und vereinbaren Sie einen Termin.

Diskretion wird selbstverständlich zugesichert.