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Diak. T. Schönfelder, LL.M. (Sozialpädagogik & Management B.A.)
Kanzlei f. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Testamentsvollstreckung
Im Dienst der Justiz in Sachsen - seit über 25 Jahren

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Seelische Krankheiten

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Frau S. ist wieder Patientin in der Psychiatrie. Sie lebt ansonsten in ihrer Wohnung, hat Höhen und Tiefen, kommt damit irgendwie klar.

Frau S. ist aber auch eine kranke Frau. Sie erlebt, wie der Teufel sie bedroht, er tut das mitunter körperlich, sie kann seinen Atem spüren, seine Hand an ihrer Kehle.

Nun ist sie wieder "runtergespritzt" und rechtlos in der Akutstation... Rechtlos?

Nun, am nächsten Tag wird ihr Betreuer kommen, mit den Ärzten reden, den Sinn der Behandlung abstimmen.

Frau S. kann ihre Rechte in der Psychiatrie derzeit nicht selbst wahrnehmen, das erledigt ihr Betreuer. Er wird nicht die Arroganz haben, studierten Medizinern das Wissen abzusprechen. Aber er wird Fragen stellen. Fragen, die das Umgehen mit Frau S. als Patientin entscheidend beeinflussen.

...

Herr P. hat eine bipolare Störung. Sorgen machen dem Betreuer vor allem Phasen, in den Herr P. stumpfsinnig in seiner Wohnung hockt und keinen an sich heran lässt.

Derzeit aber hat Herr P. eine sogenannte "manische" Phase. Der Betreuer hat versucht, Herrn P. klarzumachen, dass er dringend in Behandlung gehört. Ohne Erfolg.

Schweren Herzens ordnet der Betreuer eine Unterbringung in der Psychiatrie gegen den Willen des Betroffenen an. Das Gericht genehmigt das.

Nach einigen Wochen Klinikaufenthalt, nachdem Herr P. anfangs aufgebracht war, wie ein Stock Bienen, ruft er bei einem Besuch seines Betreuers diesem entgegen: "Man bloß gut, dass Sie mich hier reingebracht haben!"