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Diak. T. Schönfelder, LL.M. (Sozialpädagogik & Management B.A.)
Kanzlei f. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Testamentsvollstreckung
Im Dienst der Justiz in Sachsen - seit über 25 Jahren

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Sie sind hier: Was ist Verfahrenspflegschaft?


Was ist ein Verfahrenspfleger (nicht) für mich?

Ein Verfahrenspfleger hat nichts mit einem Pfleger im Krankenhaus oder im Pflegeheim zu tun!

Er "pflegt" vielmehr das Gerichtsverfahren bei Anordnung einer Betreuung oder Unterbringung, auch bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder bei der Festsetzung von Zahlungen aus dem Vermögen des Betroffenen.

Er hat die gleiche Rechtsstellung wie ein Anwalt in anderen Gerichtsverfahren, unterliegt denselben Rechten und Pflichten, u.a. dem Datenschutz für seine Mandanten.

Der Verfahrenspfleger ist ein "Pfleger eigener Art" (OLG Frankfurt) und unterliegt nicht der Kontrolle und Aufsicht des Gerichtes. Er ist nur den Interessen seiner Mandanten verpflichtet und vertritt diese im gerichtlichen Verfahren.

Herr Torsten Schönfelder hat 2015 beim Weinsberger Forum das Zertifikat zum Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen erworben und die Klausur mit "gut" bestanden.

Zu den Ausbildungsinhalten zählte u.a. auch der Werdenfelser Weg zur Verringerung und Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Zertifikat Verfahrenspfleger