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Diak. T. Schönfelder, LL.M. (Sozialpädagogik & Management B.A.)
Kanzlei f. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Testamentsvollstreckung
Im Dienst der Justiz in Sachsen - seit über 25 Jahren

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Vergütungsordnung

Wir bieten eine umfassende und rechtssichere Beratung an.

Für diese werden folgende Gebühren fällig:

Erstberatung Testament mit Schwerpunkt Behindertentestament (ca. 1 h):.............................98,00 EUR

Gemeinsame Gestaltung und Ausarbeitung (Behinderten-)Testament (ca 3 h) :.....................419,00 EUR

Diese Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

Die Errichtung des Testamentes beinhaltet Verschriftlichung, Bindung und Hinterlegung beim Nachlassgericht (zzgl. 75,00 EUR).

Wenn der Errichtung eines Testamentes eine Erstberatung vorausging, wird diese zu 50% auf den Preis angerechnet.

Wenn nach dem Erbfall eine Vollstreckung durch uns erfolgt, wird wiederum ein Rabatt i.H.v. 50% der gezahlten Gebühren auf die erste Grundvergütung angerechnet.

Alles in einer Hand - das bedeutet für Sie nicht nur Bündelung von Kompetenzen, sondern auch einen Spareffekt!

Testamentsvollstreckung

Die Vergütung der Testamentsvollstreckung richtet sich nach verschiedenen Tabellen, etwa der Tabelle des deutschen Notarvereines, der Klingelhöffer'schen Tabelle, der Möhring'schen Tabelle etc.

Wir bringen eine der Tabellen in Anwendung; große Unterschiede zu Ihren Lasten sind nicht auszumachen.

Beispiel VergütungBeispiel Vergütung

Alle Tabellen richten sich im Wesentlichen nach dem Bruttowert des Nachlasses. Als Faustregel gilt: je mehr vererbt wird, umso höher ist die Gebühr. Sie fällt aber in allen Fällen moderat aus.

Für eine Dauervollstreckung (etwa beim Behindertentestament oder bei laufenden Firmen des Erblassers) werden jährliche Gebühren i.H.v. 1/2 - 1/3 Prozent des Nachlassbruttowertes fällig, oder, wenn mehr: 2%-4%.

Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern!