Logo Logo

Diak. T. Schönfelder, LL.M. (Sozialpädagogik & Management B.A.)
Kanzlei f. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Testamentsvollstreckung
Im Dienst der Justiz in Sachsen - seit über 25 Jahren

Mówimy po polsku Flag of Poland;Flag of Germany;

          HTML Image as link               NEU: Ferienwohnung Luther's Ruh                Tuer          

Sie sind hier: Was kosten mich rechtliche Betreuung & Pflegschaft?


Was kostet mich die rechtliche Betreuung?

In den meisten Fällen sind die Betroffenen mittellos, d.h. sie haben ein Vermögen von unter 5.000 Euro (oder sogar noch diverse Schulden).

Dann kostet Sie die Betreuung nichts, die Kosten übernimmt die Staatskasse.

Günstig für Sie: Es fallen selbst Portokosten, Spritkosten oder Telefonkosten nicht an, die Sie im Normalfall selbst zu Verhandlungen mit Behörden oder Versicherungen zu zahlen hätten.

Diese Kosten übernimmt der Betreuer.

Besitzt ein Betroffener mehr als die Vermögensfreigrenze von 5.000 EUR (für Alleinstehende, für Lebensgefährten, Kinder im Haushalt erhöht sich dieser Freibetrag), muss er sich im Rahmen der Gesetze an den Kosten beteiligen.

Das ist aber immer noch günstiger, als z.B.:

- einen Anwalt zu beauftragen

- eine Immobilienverwaltung zu bezahlen

- einen Nachlasspfleger zu beschäftigen etc.

Der Betreuer wird Ihre Interessen durchsetzen und in Ihrem Sinne handeln. Das ist seine Aufgabe.

Was kostet mich die Verfahrenspflegschaft?

Die Kosten des Verfahrenspflegers trägt grundsätzlich die Staatskasse.

Allerdings können im Rahmen des Regress bei vermögenden Betroffenen (s.o.) Kosten zurückgefordert werden.